Kirchenvorstand Harsdorf

Die Aufgaben des Kirchenvorstands

»Im Kirchenvorstand wirken Pfarrer und Pfarrerin­nen sowie Kirchenvorsteher und Kir­chenvorsteherinnen bei der Leitung der Kirchen­gemeinde zusammen.« (Kirchenverfassung Art. 21)
Entscheidungen über Zeit und Form der Gottesdienste
Mitverantwortung für die Vermittlung des christlichen Glaubens, z.B. in Kindergottesdienst, Konfirmanden- und Jugendarbeit oder Erwachsenenbildung
Aufmerksamkeit für seelsorgerliche, diakonische und missionarische Aufgaben
Verantwortung für Personalentscheidungen in der Kirchengemeinde
Verantwortung für den Haushalt und die Verwen­dung der finanziellen Mittel
Entscheidungen über die Instandhaltung und Nutzung von Kirche und Gebäuden